Eine Bank mit königlicher Tradition
Im Jahr 1826 erteilte König Georg IV. von Großbritannien und Hannover der Ritterschaft des Herzogtums Bremen die Genehmigung zur Gründung eines Kreditvereins. Aus dem Verein ist ein Institut geworden, dessen Zweck es war, zunächst Rittergutbesitzern – kurze Zeit später auch freien Bauern – langfristige Kredite zu günstigen Konditionen zu ermöglichen und sie bei der Tilgung der Darlehen zu unterstützen. Dieser Auftrag ist bis heute in unserer Satzung verankert und definiert unser Kerngeschäft: Die Finanzierung der Land- und Forstwirtschaft sowie von Wohn- und Geschäftsimmobilien gegen grundbuchliche Sicherheiten.
Dabei denken wir nicht nur in Morgen, sondern auch an Morgen: Um das RKI auch weiterhin „Gut gewappnet in die Zukunft“ zu führen, haben wir in 2022 einen Wechsel der Rechtsform vollzogen und damit einen weiteren Meilenstein in unserer fast 200- jährigen Geschichte gesetzt. Mit dem Übergang von einer Anstalt des öffentlichen Rechts in eine Aktiengesellschaft sind die Voraussetzungen für den Erwerb des RKI durch die Hannoversche Volksbank geschaffen und die Übernahme vollzogen worden. Die Ritterschaft des Herzogtums Bremen stellt den Beirat der Bank und ist auch weiterhin mit 2 von 5 Mitgliedern im Aufsichtsrat vertreten. Im Zuge des Rechtsformwechsels trat das RKI in den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sowie dessen Sicherungseinrichtungen ein. Daher sind die Kunden unserer Bank durch diese Institutssicherung umfänglich abgesichert.
Durch den Eintritt in die genossenschaftliche Finanzgruppe können wir unser Produktportfolio erheblich erweitern und bundesweit maßgeschneiderte Finanzierungslösungen und Bankdienstleistungen über unser Kerngeschäft hinaus bedienen. Wir sind und bleiben der erste Ansprechpartner für unsere Kunden und führen unsere Tradition fort, unsere Kunden persönlich, ganzheitlich und mit Weitsicht zu beraten.