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Sonderkreditprogramme

für die Land- und Forstwirtschaft und für Junglandwirte

Als Landwirt haben Sie die Möglichkeit, die zinsgünstigen Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank in Anspruch zu nehmen.

Konditionen

Aktuelle Konditionen sind über das Internet unter www.rentenbank.de oder per Fax-Abruf unter der Nummer 069/2107-511 erhältlich.

Antragstellung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank vergibt die Kredite nicht direkt, sondern über die vom Landwirt gewählte Hausbank.

Antragsberechtigte

Unternehmen der Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft sowie Gartenbauunternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform, die

  • grundsätzlich die in § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten
  • die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des Einkommensteuerrechts erfüllen oder einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.

Das Junglandwirteprogramm kann nur von Einzelunternehmen (das Höchstalter bei Antragstellung darf 40 Jahre nicht überschreiten) sowie von landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform der GbR, soweit ein Mitunternehmer die Altersgrenze unterschreitet, in Anspruch genommen werden.

Zweckbindung

Finanzierung von Investitionen in der Landwirtschaft sowie der im Zusammenhang mit der Hofübernahme entstehenden Kosten. Die Investitionen sollen der nachhaltigen Existenzsicherung, der Modernisierung und Rationalisierung sowie der Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen dienen. Darunter fallen auch Maßnahmen des Umwelt- und Tierschutzes sowie der Energieeinsparung.

Förderfähig sind ebenfalls Investitionen im Bereich erneuerbare Energien, wie zum Beispiel die Erzeugung und Verwertung von Biomasse und nachwachsenden Rohstoffen oder die Nutzung von Wind- oder Sonnenenergie (Photovoltaik) sowie Beteiligungsfinanzierungen, zum Beispiel an Kartoffelstärke- und Zuckerfabriken, und auch Nachfinanzierungen bereits geförderter Maßnahmen im Rahmen der sonstigen Voraussetzungen und Höchstbeträge.

Verwendungszwecke

a) Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen wie zum Beispiel Maschinen, Wirtschafts- und Wohngebäude, Landzukauf sowie sonstige Investitionen (Lieferrechte, Beteiligungen etc.).

b) Investitionen im Bereich erneuerbare Energien. Förderfähig sind Investitionen von Landwirten zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Auch wenn mit den Anlagen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden, schließt dies eine Finanzierung aus den Sonderkreditprogrammen Landwirtschaft oder Junglandwirte ein. Das Programm Junglandwirte kann auch hier nur von Einzelunternehmen sowie Unternehmen in der Rechtsform der GbR in Anspruch genommen werden, soweit die jeweiligen Unternehmer antragsberechtigt im Sinne dieses Programms sind.

c) Investitionen im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Zu- oder Nebenerwerbs, soweit dies steuerlich noch der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet wird, insbesondere für bäuerliche Dienstleistungsangebote wie Familien- und Altenbetreuung, Hofläden, bäuerliche Gastronomie, bäuerliches Handwerk, Landschaftspflege etc.

d) Finanzierung im Zusammenhang mit der Hofübernahme, insbesondere für die Abfindungen weichender Erben, die Kosten der pachtweisen Hofübernahme und für Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen.

Von der Finanzierung sind Umschuldungen sowie die Beschaffung von Betriebsmitteln und kurzlebigen Wirtschaftsgütern ausgeschlossen.

Darlehenshöchstbeträge

Die Kredite sollen je Betrieb und Jahr 10.000.000,- Euro nicht übersteigen; in einzelnen abstimmungsbedürftigen Fällen können darüber hinausgehende Beträge refinanziert werden.

Sonstige Bedingungen

Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Zinsbindung nicht zulässig. Prolongationsangebote werden wir auf der Basis der dann geltenden Kapitalmarktbedingungen unterbreiten.